Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: V R 28/08
Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Entscheidung: II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz

Entscheidung: II R 29/08
Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Entsorgungsträger

Entscheidung: VIII R 24/08
Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung

Entscheidung: VII R 19/09
Kein Anspruch der Erben auf Auskunft aus der Erbschaftsteuerakte, wenn die Akte nach amtsinterner Prüfung mit dem Vermerk "steuerfrei" abgeschlossen worden ist

Entscheidung: I R 97/08
Steuerneutrale Sacheinbringung von Namensrechten als wesentliche Betriebsgrundlage

Entscheidung: VII R 24/09
Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung "Steuerberater"

Entscheidung: II B 168/09
Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines diesem zugrunde liegenden Gesetzes (hier: ErbStG)

aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs

BGH-Pressemitteilungen
Alle Pressemitteilungen aus dem Jahre 2010
strafbefreiende Selbstanzeige als Chance für Steuersuender PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Beispiel: Der Steuerpflichtige (S) liefert an seine Kunden Waren ohne Rechnungen, die sein Angestellter in seinem Auftrag schwarz eingekauft hat. Als er dem Mitarbeiter nach drei Jahren wegen "Unregelmäßigkeiten" kündigt, droht dieser, die Steuerhinterziehung anzuzeigen.

Solange der gekündigte Angestellte die Drohung noch nicht wahr gemacht hat, kann S ihm den Wind aus den Segeln nehmen.Mit der im deutschen Strafrecht einmaligen Rechtskonstruktion der Selbstanzeige hat er die Möglichkeit eine Strafbefreiung zu erreichen. Der Verbrechenstatbestand des  § 370 a der Abgabenordnung (AO) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Nun kann selbst bei einer Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" Strafbefreiung erlangt werden. Voraussetzungen einer wirksamen - also strafbefreienden - Selbstanzeige im Steuerrecht sind:

Unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde müssen berichtigt beziehungsweiseunterlassene Angaben nachgeholt werden (sogenannte Berichtigungserklärung).

 

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Schwarzgeld erben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Auch das Erben hat mitunter seine Tücken. Oft genug stellt der Erbe fest, dass sich im Nachlass Schwarzgelder auf ausländischen Konten befinden.

Wenn die Erbschaft mehreren Personen anfällt, treffen oft gegensätzliche Interessen und Vorstellungen bezüglich der Behandlung der Schwarzgelder auf den Nummern- oder Pseudokonten im Erbe aufeinander.

Wenn der Erbe oder die Erben sich korrekt verhalten, muss dem Finanzamt das geerbte Schwarzgeld zur Nachversteuerung angemeldet werden.

Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die Erben einer Strafverfolgung aussetzen, wenn das Schwarzgeld trotz Kenntnis der Steuerhinterziehung des Erblassers nicht zur Nachversteuerung dem Finanzamt gemeldet wird oder die Nacherklärung unvollständig ist.

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Denkmal - Eigentum mit steuerlichem Flair PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   
Altbauten können einen hohen steuerlichen Reiz haben, wenn sie als Denkmal anerkannt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht nur gefragte Mietobjekte, sondern auch die derzeit einzige lukrative Möglichkeit über Abschreibungsmöglich- keiten das zu versteuernde Einkommen drastisch zu reduzieren, wenn Hauseigen- tümer Baumaßnahmen planen, die nicht als sofort abziehbaren Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.


Die Steuervorteile für Aufwendungen bei Denkmälern nach  § § 7 i, 10 f , 11 b. EStG gewähren auf die Modernisierungskosten acht Jahre lang 9% und vier weitere Jahre 7% steuerlich wirksame Abzugsbeträge. Die Abschreibungsmöglichkeiten sind daher für einen Zeitraum von 12 Jahren etwa um das vierfache höher als bei einer vergleichbaren Investition in einen sonstigen Altbau.

Um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, müssen allerdings bestimmte Formalien beachtet werden.

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Schwarzgeld - ade PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   
Schwarzgeld ade - zurück in die Steuerehrlichkeit !

 

Alle stattlichen Versuche der Vergangenheit, das heimliche Verschaffen unversteuerten Geldes in die sogenannten Steueroasen zu unterbinden oder Schwarzgeld in größerem Umfang zurückzuholen, sind im Ergebnis gescheitert.

Jedoch hat die hohe Staatsverschuldung, die im Rahmen der Finanzkrise aufgetreten ist, im Jahre 2009 zu weit gehenden deutschen und EU-weiten Maßnahmen und zu internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen geführt.

So ist das "Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“ verabschiedet worden. In die Abgabenordnung wurden u.a. die Ausweitung der Prüfungsrechte der Finanzbehörden sowie eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten bei Kapitalanlagen im Ausland aufgenommen.

Multilateral haben sich die OECD- Staaten, zu denen die Staaten der EU zählen,  grundsätzlich zur gegenseitigen Auskunft verpflichtet eine internationale Rechtshilfe vereinbart. Mit diesen Maßnahmen sollen endgültig die Steueroasen trockengelegt werden. den Anleger von Schwarzgeld soll kein Bankgeheimnis mehr schützen.

Bis auf Schwarzgeld auf echten Nummernkonten dürften diese neuen Möglichkeiten den gewünschten Erfolg erreichen, denn auch bei Zwischenschaltung von Stiftungen und Trusts  sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission die Banken verpflichtet werden, bei der Zahlung an einen außerhalb des EU Staatsgebietes Empfänger, den Stifter beziehungsweise Trust und Gründer bekannt zu geben.

Viele , die bisher auf das Bankgeheimnis vertraut haben, müssen also damit rechnen, dass  die Banken den Behörden künftig europaweit Informationen allgemein und nicht nur bei Verdacht von Steuerhinterziehung oder nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erteilen. Nach dem Änderungen im  OECD – Musterabkommen reicht es jetzt  für die Bekanntgabe der Daten aus, dass die Kontoinformationen für Besteuerungszwecke Relevanz haben, was in aller Regel der Fall ist.

Diese rigorose Regelung gilt allerdings zurzeit nur in Belgien. Die Schweiz leistet wegen des gesetzlich verankerten Bankgeheimnisses nur in Fällen des Verdachts auf Steuerhinterziehung Amtshilfe. Auskunft soll außerdem "nur im Einzelfall und auf konkrete Anfrage" erfolgen (keine "fishing-expeditions"). Gleiches gilt für Liechtenstein, Österreich und Luxemburg. Auch hier wird erst bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung Rechtshilfe geleistet.

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Vermögensabschöpfung bei Steuerhinterziehung und anderen Straftaten“ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

 

Steuerhinterziehung kann auch für an der Straftat unbeteiligte Dritte Folgen haben. Denn auch Dritten können im Rahmen eines zunehmenden Strafverfolgungsdrucks von  der Beschlagnahme, der Einziehung und dem Verfall betroffen sein.

Beispiel:

Der Steuerhinterzieher überlässt das Vermögen, das er durch Hinterziehung erworben hat,  einem Dritten, z.B. seiner Ehefrau. Die Ehefrau legt das Geld bei Ihrer Bank an.

Hier kann die Finanzverwaltung bereits vor Klärung der strafbaren Steuerhinterziehung einen dinglichen Arrest (= vollstreckungssicherende Beschlagnahme)  in das Vermögen der Ehefrau anordnen lassen. Die Voraussetzungen an den Arrestgrund sind nicht besonders hoch. Die Finanzverwaltung hat die Neigung, allein aus dem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung auf eine Vollstreckungsvereitelungsabsicht des Beschuldigten zu schließen. Wenn das auch angreifbar ist, ist jedoch ein Arrest und damit die vorläufige Sperre des beschlagnahmten Vermögens bereits möglich, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz gegeben sind, so z.B. bei  Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuerhinterziehung.

 Wird die Maßnahme vom Gericht angeordnet, darf sie, auch wenn keine dringenden Gründe vorliegen, bis zu zwölf Monate hinaus aufrechterhalten werden.

Die Folge ist hier für den Betroffenen oftmals erheblich, so kann das gesamte Vermögen der - vorläufigen - Sperre unterfallen. Dieses bedeutet komplette Bewegungsunfähigkeit und kann bis zur absoluten Zahlungsunfähigkeit führen. Zudem ist zu beachten, dass auch sehr schnell Vermögenswerte mit erfasst werden, die letztlich nicht erfasst werden dürfen.

 

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